Schulabschlüsse

An der Gesamtschule können am Ende der Sekundarstufe I und in der Sekundarstufe II alle Schulabschlüsse der weiterführenden Schulen (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) erworben werden. Je nach Zugehörigkeit zu Erweiterungs- und Grundebene und den Leistungen in den einzelnen Fächern und Lernbereichen werden nach Klasse 9 bzw. am Ende der Klasse 10 folgende Abschlüsse vergeben:

Sekundarstufe I

  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (HA 9)

  • Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HA 10) / Sekundarabschluss

  • mittlerer Schulabschluss oder Fachoberschulreife (FOR)

  • mittlerer Schulabschluss bzw. FOR mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (FOR-Q)

Die Abschlussvergabe wird in der Sekundarstufe I durch die APO-SI (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I) geregelt. Die Bestimmungen für die jeweiligen Abschlüsse der SEK I entnehmen Sie bitte aus der beigefügten „Übersicht Schulabschlüsse“ oder ausführlich in der entsprechenden Verordnung im entsprechenden Link am Ende der Seite.

Die gymnasiale Oberstufe (SEK II) setzt den Bildungsgang der Klassen 5 bis 10 fort.
Es gibt eine einheitliche dreijährige gymnasiale Oberstufe an Gesamtschulen und Gymnasien.

In der Sekundarstufe II können folgende Abschlüsse erreicht werden:

  • Fachhochschulreife nach Jahrgangsstufe 11 (schulischer Teil)

  • Fachhochschulreife nach Jahrgangsstufe 12 (schulischer Teil)

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) nach Jahrgangsstufe 13

An allen Gesamtschulen und Gymnasien des Landes NRW gelten die Bestimmungen der APO-GOSt (Ausbildungsordnungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums und der Gesamtschule). Die entsprechende Verordnung finden Sie im nachfolgenden Link sowie auf der Power-Point-Präsentation.

Power-Point-Präsentation: AUSBILDUNGSORDNUNG SEKUNDARSTUFE I

Ausbildung- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe des Gymnsaiums und der Gesamtschule (Sekundarstufe II – APO – S II)

Zusammenfassung Schulabschlüsse